MK_Fensterbau_Holzhandwerk2022

8 FENSTERBAU FRONTALE + HOLZ-HANDWERK 07/2022 Effiziente KNL Lüftungskonzepte zum Schutz vor Corona-Aerosolen Text + Bild: Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) Walter-Kolb-Straße 1-7 60594 Frankfurt am Main Wirksame Lüftungskonzepte sind für den aus energetischer und hygienischer Sicht anforderungsgerechten Gebäudebetrieb eine rechtlich zwingende Voraussetzung. Das Ziel: Eine nutzergerechte Raumlüftung, bei der möglichst viel verbrauchte Luft mit zu hoher Konzentration an Kohlendioxid (CO2), Feuchtigkeit und Schadstoffbelastung regelmäßig durch einen hohen Frischluftanteil von außen ersetzt wird. Damit ist sie auch ein entscheidender Baustein, das Risiko einer Infektion durch SARS-CoV2-kontaminierte Aerosole in Innenräumen zu senken. Wie das bedarfsgerecht, nutzerunabhängig und wirtschaftlich über KNLLüftungskonzepte erreicht werden kann, darüber informiert der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) in einem aktuellen Whitepaper zum Thema „Kontrollierte natürliche Lüftung (KNL) und gesunde Raumluftqualität“. Eineinhalb bis zwei Meter Mindestabstand? Diese Hygieneregel zum Schutz vor einer Übertragung der Corona-Viren SARS-CoV-2 durch eine „klassische“ Tröpfcheninfektion gilt nicht für Aerosole – insbesondere nicht in geschlossenen Räumen mit unzureichender Lüftung. Hält sich ein Mensch in einem geschlossenen Raum auf, wird die Luftqualität durch produziertes Kohlendioxid und verbrauchten Sauerstoff belastet. Dabei atmet die Person Aerosole aus, die potenziell mit Krankheitserregern belastet sein können, die dann von anderen Personen im Raum eingeatmet werden. Virenkontaminierte Aerosole können stundenlang in der Raumluft schweben. Darauf weisen neueste Untersuchungen von örtlich begrenzten Corona-Ausbrüchen hin, bei denen unter anderem Restaurants, Großraumbüros und Schlachtbetriebe als Infektions-Hot-Spots gelten. Als verlässliche Lösungen für eine bedarfsgerechte, nutzerunabhängige Frischluftzufuhr – nicht nur mit Blick auf das Thema Aerosole und CoronaÜbertragung – empfiehlt der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) technische Raumlüftungskonzepte auf Basis automatisierter elektromotorischer Fenster zur kontrollierten natürlichen Lüftung (KNL), die gegebenenfalls auch als ventilatorgestützte Hybridsysteme konzipiert sein können. „KNL-Lüftungskonzepte verbinden höchste Ansprüche an Raumluftqualität, Hygiene, Komfort und Behaglichkeit sowie Flexibilität mit geringem Primärenergiebedarf und reduzierten Investitions- und Betriebskosten – eine effiziente, normenkonforme Lösung für Wohn- und Nichtwohngebäude und eine der wirksamsten Methoden, um die Konzentration Aerosol-getragener Corona-Viren zu minimieren“, sagt Christoph Kern, Vorstandsvorsitzender des VFE. Zu diesem Thema hat der Verband ein Whitepaper herausgegeben, in dem die Wirkungsweise von Lüftungskonzepten speziell im Hinblick auf Aerosol-Belastungen in Innenräumen betrachtet wird. Das Whitepaper steht zum kostenlosen Download auf der Website des VFE zur Verfügung: www.zentrum-fuer-luft.de © D+H Mechatronic | shutterstock_ bluecrayola Text & Bild: ift Rosenheim GmbH Theodor-Gietl-Straße 7-9 83026 Rosenheim Großbritannien hat die Übergangsfrist zur Beendigung der Anerkennung der CEKennzeichnung bis zum 31.12.2022 verlängert, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Die britische Regierung hat aber entschieden, dass es keine weiteren Verlängerungen geben wird. Deshalb sollten Hersteller von Bauelementen sich nun vorbereiten, um zum 1. Januar 2023 die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen zu haben. Durch die Kooperation zwischen dem ift Rosenheimund dem renommierten BSI (British Standards Institution) können ift-Prüfergebnisse für Bauelemente und Baustoffe als Basis für das UKCA-Zeichen verwendet werden (Fenster, Türen, Tore, FSA-Elemente, Glas etc.). Für Leistungsmerkmale im AVCP System 1 (Feuer- und Rauchschutzelemente, FSA) ist dies für neue und bereits vorhandene ift-Prüfergebnisse („historische Daten“) möglich. Für Produkte imAVCP System 3 ist dies aber nur für neue ift-Prüfnachweise möglich. „Ich bin sehr froh, dass das ift Rosenheim durch die Partnerschaft mit dem BSI den Export bzw. Import mit Großbritannien für die Hersteller von Baustoffen und Bauelementen vereinfacht“, so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim). Auch wenn Großbritannien die Übergangsfristen für die weitere Verwendung der CE-Kennzeichnung verlängert hat, sind die neuen Anforderungen für Großbritannien ab dem 01.01.2023 verbindlich. Spätestens dann braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen die notwendigen Konformitätsbewertungen (Zertifikate und Prüfberichte) und unterstützende Unterlagen, bevor das UKCA-Zeichen angebracht wird. Grundsätzlich müssen diese Prüfnachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein. Damit die Hersteller ihre Produkte nun nicht zusätzlich noch einmal einen zweiten Probekörper in Großbritannien (UK) prüfen lassen müssen, hat das ift Rosenheim eine enge Zusammenarbeit mit dem renommierten BSI (Britisch Standards Institution) als „United Kingdom conformity assessment body“ vereinbart. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass der Hersteller die ift Prüfberichte (Bewertung der Leistungsdokumentation) sowohl für das CE- als auch das UKCA-Konformitätszeichen für Fenster, Türen, Fassaden, Tore, Verglasungen, Beschläge und Glas nutzen kann. Für Produkte imAVCP 3 gilt dies nur für neue Prüfberichte. Im AVCP System 1 können neue und bestehende Prüfergebnisse („historische Daten“) des ift Rosenheim als Basis herangezogen werden. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Beauftragung von den ift-Experten geklärt. Allerdings sind Nachweise für UKCA Kennzeichnungen auf Basis von ETA/EAD Nachweisen bisher nicht möglich, da dieses System in Großbritannien noch nicht gesetzlich umgesetzt ist. Die formale Abwicklung erfolgt unkompliziert durch die Experten von BSI und ift Rosenheim. Dies gilt in gleicher Weise auch für evtl. notwendige Überwachungen, wenn die Produkte unter die AVCP Systeme 1, 1+, 2 fallen, beispielsweise bei Anforderungen an den Feuerwiderstand oder das Brandverhalten. Damit kann auch die für UK notwendige Fremdüberwachung durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die BSI-Experten aktiv. Einfacher zum UKCA-Zeichen Kooperation von ift Rosenheim und dem BSI (British Standards Institution) vereinfacht UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien

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